Informationen zum Themenbereich Pflege

Wichtige Neuerungen im Pflegebereich

Unterhalb finden Sie einige wichtige Informationen und Neuerungen im Pflegebereich bzw. für pflegende Angehörige. Für weitere Informationen bitte auf die Überschrift im grauen Balken drücken. 


Neue Regelungen für Krankentransporte seit 01.07.2025

Anlässlich einer Änderung der Satzung der Österreichischen Gesundheitskassa wurden am 01.07.2025 Kostenanteile für Transportleistungen eingeführt. Diese Maßnahme ist notwendig, um auch weiterhin eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Versorgung für medizinisch indizierte Transporte sicherstellen zu können. 


Neue Regelungen für Transporte ab 01.07.2025 

Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab dem 01.07.2025 verpflichtet, für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen: 

  • Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (2025: € 7,55) pro Fahrtstrecke.
  • Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr (2025: € 15,10) pro Fahrtstrecke. 

Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten. 


Vorschreibung der Kostenbeteiligung 

Die ÖGK plant die Vorschreibung der Kostenbeteiligung zweimal jährlich durchzuführen. Die erste Vorschreibung ist für Februar 2026 vorgesehen.

Maximale Kostenbeteiligung 
Der Kostenanteil ist pro Person für maximal 28 durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte pro Kalenderjahr zu entrichten. 

Ausnahmen von der Kostenbeteiligung 
Versicherte (Angehörige) sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn: 

  • Der Transport zu einer Dialysebehandlung, Chemo- oder Strahlentherapie erfolgt. 
  • Der Transport im Zusammenhang mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme erfolgt (zeitkritische Transporte, Unfälle, Rettungs- und Notarzttransporte). 
  • Das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. 
  • Eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Hotline: Tel.: 05 0766-502204

Pflegegeld & Bonus wurden erhöht

Neben den Familienleistungen wird auch das Pflegegeld ab 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Der Angehörigenbonus von bisher 1.500 Euro pro Jahr steigt ebenfalls an. 

Wie hoch das Pflegegeld je nach Pflegebedarf im heurigen Jahr und ab 01. Januar 2025 ausfallen wird, zeigt diese Tabelle:

Pflegestufe

Informationen unter: www.finanz.at/news/pflegegeld-rechner

Pflegetagebuch

Familien, die die Pflege von nahen Angehörigen übernehmen, stehen oft vor großen Herausforderungen. Ein Pflegetagebuch bietet die Möglichkeit, die täglichen Hilfestellungen und Herausforderungen zu notieren, um die tatsächlich aufgewendete Zeit und Art der Hilfe festhalten zu können. Es kann bei z.B. bei der Beantragung des Pflegegeldes helfen. 

Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe bieten. Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gerne. 

Zum Download: Pflegetagebuch.pdf (0.53 MB)

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

NÖ Pflege und Betreuungsscheck

Ab sofort werden pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck,  in der Höhe von € 1.000,- pro Jahr, unterstützt. Weitere Informationen und Antragsstellung sind unter folgendem Link möglich: NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.

Antragsformular: Antrag_auf_Angehörigenbonus.pdf herunterladen (0.25 MB)

Unsere Community Nurses Monika Sorko und Verena Svoboda stehen für Fragen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. 






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