Anlässlich einer Änderung der Satzung der Österreichischen Gesundheitskassa wurden am 01.07.2025 Kostenanteile für Transportleistungen eingeführt. Diese Maßnahme ist notwendig, um auch weiterhin eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Versorgung für medizinisch indizierte Transporte sicherstellen zu können.
Neue Regelungen für Transporte ab 01.07.2025
Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab dem 01.07.2025 verpflichtet, für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:
- Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (2025: € 7,55) pro Fahrtstrecke.
- Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr (2025: € 15,10) pro Fahrtstrecke.
Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten.
Vorschreibung der Kostenbeteiligung
Die ÖGK plant die Vorschreibung der Kostenbeteiligung zweimal jährlich durchzuführen. Die erste Vorschreibung ist für Februar 2026 vorgesehen.
Maximale Kostenbeteiligung
Der Kostenanteil ist pro Person für maximal 28 durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte pro Kalenderjahr zu entrichten.
Ausnahmen von der Kostenbeteiligung
Versicherte (Angehörige) sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn:
- Der Transport zu einer Dialysebehandlung, Chemo- oder Strahlentherapie erfolgt.
- Der Transport im Zusammenhang mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme erfolgt (zeitkritische Transporte, Unfälle, Rettungs- und Notarzttransporte).
- Das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
- Eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Hotline: Tel.: 05 0766-502204